Arbeitgeber tragen die Hauptverantwortung für den Brandschutz im Betrieb – durch bauliche, organisatorische und technische Maßnahmen wie Brandschutzhelfer, Evakuierungspläne und regelmäßige Unterweisungen gemäß ArbStättV, ASR A2.2 oder DGUV.

Neubauten, Nutzungsänderungen oder Sonderbauten: Dann verlangt die Bauaufsichtsbehörde ein Brandschutzkonzept oder einen Brandschutznachweis, der u.a. den baulichen Brandschutz, Fluchtwege und Rettungspläne umfasst.

Zum baulichen Brandschutz zählen Baustoffklassen, Brandabschnitte, Brandwände, Feuerschutzabschlüsse wie Türen & Wände sowie Feuerwiderstandsklassen gemäß DIN 4102, EN 13501 etc.

Eine Feststellanlage hält Brandschutztüren offen und lässt sie bei Rauchentwicklung automatisch schließen – gesetzlich zugelassen, regelmäßig geprüft und dokumentiert gemäß DIBt-Vorgaben.

Ja – Evakuierungshelfer sind oft Pflicht, Evakuierungsübungen gesetzlich vorgeschrieben (DGUV Information 205 033). Sie erhöhen die Sicherheit in Notfällen und fördern Handlungskompetenz im Ernstfall.

SIE SIND NUR EINEN ANRUF
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