Arbeitgeber tragen die Hauptverantwortung für den Brandschutz im Betrieb – durch bauliche, organisatorische und technische Maßnahmen wie Brandschutzhelfer, Evakuierungspläne und regelmäßige Unterweisungen gemäß ArbStättV, ASR A2.2 oder DGUV.
Neubauten, Nutzungsänderungen oder Sonderbauten: Dann verlangt die Bauaufsichtsbehörde ein Brandschutzkonzept oder einen Brandschutznachweis, der u.a. den baulichen Brandschutz, Fluchtwege und Rettungspläne umfasst.
Zum baulichen Brandschutz zählen Baustoffklassen, Brandabschnitte, Brandwände, Feuerschutzabschlüsse wie Türen & Wände sowie Feuerwiderstandsklassen gemäß DIN 4102, EN 13501 etc.
Eine Feststellanlage hält Brandschutztüren offen und lässt sie bei Rauchentwicklung automatisch schließen – gesetzlich zugelassen, regelmäßig geprüft und dokumentiert gemäß DIBt-Vorgaben.
Ja – Evakuierungshelfer sind oft Pflicht, Evakuierungsübungen gesetzlich vorgeschrieben (DGUV Information 205 033). Sie erhöhen die Sicherheit in Notfällen und fördern Handlungskompetenz im Ernstfall.
SIE SIND NUR EINEN ANRUF
VON EINEM UMFASSENDEN
ARBEITSSCHUTZ ENTFERNT – 02129 5664477